Heizkostenverordnung 2021 - wesentliche Änderungen zum 01.12.2021!

Was muss die Wohnungswirtschaft beachten?

Liebe Kunden, liebe Geschäftspartner,

im Bundesgesetzblatt wurde der neue Wortlaut, der ab dem 01.12.2021 geltenden Fassung, der Heizkostenverordnung veröffentlicht. Das möchten wir zum Anlass nehmen, Sie über die wesentlichen Inhalte der neuen Heizkostenverordnung zu informieren. Die Vorschriften richten sich an Gebäudeeigentümer und an die von ihm beauftragten Dritten (i.d.R. Messdienstleister).
Was ist künftig zu beachten?

  • Ausstattungen zur Verbrauchserfassung müssen zukünftig fernablesbar sein
  • Datenschutz und Datensicherheit sind zu gewährleisten
  • Wenn die Übernahme der Ablesung an einen Dritten übertragen wird, muss dieser ebenfalls über eine Ausstattung zur Verbrauchserfassung durch Fernablesung verfügen
  • Die Ausstattungen zur Verbrauchserfassung müssen darüber hinaus an ein Smart-Meter-Gateway gem. Messstellenbetriebsgesetz angebunden werden können
  • Der Gebäudeeigentümer hat den Nutzern detaillierte Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen in fest definierten Zeitabständen mitzuteilen
  • Der Nutzer hat ein Kürzungsrecht, wenn der Gebäudeeigentümer keine fernablesbare Ausstattung zur Verbrauchserfassung installiert hat

Mehr zu den Fristen und Details finden Sie in der Veröffentlichung des Bundesanzeigers unter:
Externer Link: © Bundesanzeiger Verlag GmbH

Für diese neuen organisatorischen Herausforderungen kann, gemäß § 6b Punkt 2, auf die Unterstützung Dritter (i.d.R. Messdienstleister) zurückgegriffen werden. Und auch aus dem Blickwinkel des Datenschutzes besteht eine ausreichende Rechtsgrundlage (Art. 6 lit. c DSGVO i. V. m. § 6b Punkt 2 HeizKV (neu)), Dritte mit der Durchführung der monatlichen Verbrauchsinformation zu beauftragen.

Daneben hat das Umweltbundesamt einen ausführlichen Leitfaden für Messdienstleister, Wohnungswirtschaft und Verbraucher herausgegeben. Einzelheiten dazu finden Sie hier:
Externer Link: Umweltbundesamt

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Maßnahmen oder möglichen Optionen. Lassen Sie uns ins Gespräch kommen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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